Die Hausnummer ist ein Pflichtfeld und muss mit einer Ziffer beginnen. Gültige Angaben z.B.: 1, 1a, 1a-3c
Jeder Privathaushalt in der Stadt Hilden hat das Recht, sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstückes, die wegen des Umfanges, des Gewichtes oder der Menge nicht in den bereitgestellten Abfallbehältern untergebracht werden können, außerhalb der regelmäßigen Abfallentsorgung gesondert abfahren zu lassen (Sperrgutabfuhr).
Bitte stellen Sie Holz, Elektrogeräte und Restsperrmüll separat voneinander bereit!
Nicht zum Sperrgut gehören Schadstoffe, Altpapier, Altkleider, Grünabfälle, KFZ-Teile, Bauteile und Renovierungsabfälle wie Heizkörper, Waschbecken, WCs, Duschkabinen, Türen, Fenster, Parkett, Laminat, imprägnierte Hölzer, Paletten sowie Müllsäcke und Kartons mit Tapeten und Kleinabfällen. Nicht abgefahren werden komplette Wohnungsauflösungen sowie nicht zugelassene Gegenstände und Abfälle. Die angemeldete Sperrgutmenge darf 3 m³ nicht überschreiten. Sperrgut am Abholtag bis spätestens 7 Uhr bzw. am Vorabend ab 18 Uhr auf dem Gehweg / am Straßenrand bereitstellen.
Für den Sperrmüll-Express kontaktieren Sie bitte direkt den Zentralen Bauhof! Info-Tel.: 02103/72-1723 .
Das zu entsorgende Sperrgut darf erst am Vorabend am Straßenrand ohne Behinderung für Fußgänger oder Fahrzeuge bereitgestellt werden.
Zum Sperrgut gegebene Abfälle, die kein Sperrgut sind und daher nicht mitgenommen wurden, sind am gleichen Tag vom Straßenrand zu entfernen.