Stadt Hilden

Die Hausnummer ist ein Pflichtfeld und muss mit einer Ziffer beginnen. Gültige Angaben z.B.: 1, 1a, 1a-3c

Online Sperrgut-Anmeldung (Stadt Hilden)

Jeder Privathaushalt in der Stadt Hilden hat das Recht, sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstückes, die wegen des Umfanges, des Gewichtes oder der Menge nicht in den bereitgestellten Abfallbehältern untergebracht werden können, außerhalb der regelmäßigen Abfallentsorgung gesondert abfahren zu lassen (Sperrgutabfuhr).


Zwei kostenlose Anmeldungen pro Haushalt und Jahr bis zu einer Menge von je 3 qm³ sind in der Abfallgebühr enthalten. Darüber hinaus wird für Übermengen (3-6 qm³) und weitere Sperrgutanmeldungen eine Gebühr von 20 Euro erhoben.Sperrgutexpressstellen können gegen eine Gebühr von 60 Euro angemeldet werden.

Diese Sperrgutanmeldungen sind persönlich am Zentralen Bauhof zu beantragen und zu bezahlen. Weitere Informationen unter 02103 72-1723


Bitte stellen Sie Holz, Elektrogeräte und Restsperrmüll separat voneinander bereit!


Nicht zum Sperrgut gehören Schadstoffe, Altpapier, Altkleider, Grünabfälle, KFZ-Teile, Bauteile und Renovierungsabfälle wie Heizkörper, Waschbecken, WCs, Duschkabinen, Türen, Fenster, Parkett, Laminat, imprägnierte Hölzer, Paletten sowie Müllsäcke und Kartons mit Tapeten und Kleinabfällen. Nicht abgefahren werden komplette Wohnungsauflösungen sowie nicht zugelassene Gegenstände und Abfälle. Sperrgut ist am Abholtag bis spätestens 7 Uhr bzw. am Vorabend ab 18 Uhr auf dem Gehweg/ am Straßenrand bereitstellen.

Das zu entsorgende Sperrgut darf erst am Vorabend am Straßenrand ohne Behinderung für Fußgänger oder Fahrzeuge bereitgestellt werden.
Zum Sperrgut gegebene Abfälle, die kein Sperrgut sind oder nicht beantragte Übermengen die nicht mitgenommen wurden, sind am gleichen Tag vom Straßenrand zu entfernen.

1: Anmelder/Abfuhradresse eintragen

(Sie erhalten eine Terminbestätigung per E-Mail)



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