Staatliche Förderung "De-minimis"

Informationen zum Förderprogramm „De-minimis“

Sie planen den Einsatz einer Telematiklösung oder die mobile papierlose Auftragsbearbeitung auf dem Fahrzeug? Mit der staatlichen Förderung "De-minimis" können Sie Fördergelder beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beantragen.

Was wird mit De-minimis gefördert?

Der De-minimis-Maßnahmenkatalog für das Jahr 2024 beinhaltet eine ganze Reihe von Maßnahmen, wie z.B. Kauf, Miete oder Leasing von technischen Geräten, Hard- und Software und auch Beratungsleistungen.

Die durch die De-minimis-Förderrichtlinie unterstützten Maßnahmen werden in drei Kategorien unterteilt:

Fahrzeugbezogene Maßnahmen:
dazu gehören unter anderem Fahrassistenz- oder Partikelverminderungssysteme, Hard- und Software von Kommunikationslösungen, um den Lkw besser an den Betrieb anzubinden, Systeme zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs.

Maßnahmen zur Effizienzsteigerung:
z.B. Telematiksysteme, Softwaresysteme, Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen

Wichtig zu wissen ist, dass laut BAG nur zusätzliche "überobligatorische" Maßnahmen gefördert werden (durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgeschriebene Maßnahmen sind daher nicht förderfähig). Alle unterstützten Maßnahmen können Sie auf dieser Seite des BAG einsehen.

Wie hoch sind Förderungen?

Förderfähig sind höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich wie folgt:

Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge X Fördersatz (bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug)


Der Zuwendungshöchstbetrag beträgt je Unternehmen und pro Kalenderjahr maximal 33.000 Euro.

Wer ist zuwendungsberechtigt?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen,

  • die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
  • Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Eine Beihilfe durch das Förderprogramm "De-minimis" ist nur bei eigenen Fahrzeugen möglich und kann nicht bei gemieteten oder geleasten Fahrzeugen beantragt werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Die De-minimis-Förderung kann ausschließlich im eService-Portal des Bundesamts für Güterverkehr beantragt werden. Die notwendigen Dokumente werden ebenfalls über das Portal hochgeladen, z.B. der Fahrzeugnachweis.

Die Frist zur Einreichung eines Antrags beginnt am 5. Februar 2024 und endet am 31. Mai 2024.

Damit der Antrag bearbeitet wird, muss er form- und fristgerecht eingegangen sein.

Bei der Beantragung von De-minimis-Beihilfen gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Beantragung einer einmaligen Zuwendung in voller Höhe des Höchstförderbetrags
  2. Beantragung einer Zuwendung in geringerer Höhe – so kann man sich die Beantragung weiterer Zuwendungen vorbehalten, bis der Höchstförderbetrag ausgeschöpft wurde.

Insgesamt können innerhalb der Beantragungsfrist bis zu fünf Anträge gestellt werden (ein Erstantrag und vier Folgeaufträge). Sollte die beantragte und bewilligte Summe aus irgendeinem Grund nicht aufgebraucht werden, können mit den Folgeanträgen weitere Zuwendungen beantragt werden. Bis die Höchstfördersumme erreicht wurde.

Innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Erhalt des Zuwendungsbescheids - in der Regel nach fünf Monaten - müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden.

Wo kann ein Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann im eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr gestellt werden.

Hier gelangen Sie zum eService-Portal des BAG.

Was ist zu beachten?

Bei dem Förderprogramm "De-minimis" handelt es sich um eine jährlich wiederkehrende Förderung mit einer Gesamtsumme pro Jahr, die vergeben werden kann. Ist die Gesamtsumme erschöpft, gibt es keine Förderung mehr in dem betreffenden Jahr.

Ist die Systemlösung MONA LOGA förderfähig?

Die Systemlösung von MONA LOGA ist ebenfalls förderfähig. Einen Überblick über die Einsatzgebiete sowie das System und die Funktionsbausteine erhalten Sie hier:

Einsatzgebiete System und Funktionen

Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm "De-minimis" finden Sie unter:
https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.   Telefon  030 / 6576 2366   E-Mail  info[at]monaloga.de