1. Mai - was ändert sich beim Bioabfall?

JoachimKohler-HB, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

Am dem 1. Mai, also bereits in wenigen Tagen, tritt die Novelle der Bioabfallverordnung in Kraft, die bereits 2022 von Bund und Ländern beschlossen wurde. Vorrangiges Ziel ist es, den Eintrag von Mikroplastik und anderen Fremdstoffen in die Umwelt zu reduzieren. Bioabfall soll ein geschlossener Kreis sein, bei dem diese Abfälle vollständig verwertet werden.

Maximal 3% Fremdstoffe dürfen ab sofort enthalten sein bzw. höchstens 1% Kunststoffe.
Wird dies nicht eingehalten und eine Nachsortierung erforderlich (oder die Verbrennung sonst kompostierbarer Abfälle), wird die Biotonne als Restmüll entsorgt – diese Entsorgung kostet den Tonneninhaber ein Vielfaches. In einigen Gemeinden erfolgt eine Mahnung durch Aufkleber auf der Biotonne, zeigt diese keinen Erfolg, folgen jedoch Bußgelder. Die Höhe der Bußgelder ist der eigenen kommunalen Abfallsatzung zu entnehmen.

In Mehrparteienhäusern, übernimmt diese Bußgelder zunächst der Vermieter, kann dies jedoch auf sämtliche Mieter umlegen.

Selbsterklären, dass es sich bei Metall, Kunststoffen, Keramik und Glas um Fremdstoffe handelt. Doch welche Abfälle gehören nicht in die Biotonne, obwohl man dies vermuten könnte?

NICHT in die Biotonne

✔️Darf in die Biotonne✔️

„kompostierbare“ Plastikmüllbeutel

Biomüllbeutel aus unbehandeltem Papier

Haustierkot und mineralische Einstreu (Vogelsand, Bentonit u.v.m.)

Oganisches Tierstreu von Pflanzenfressern

Kaffeekapseln (auch nicht „kompostierbare“) und Hygieneprodukte

Kafeesatz und gebrauchte Filtertüten

Asche, Ruß und Kehricht

Reste von Fleisch und Fisch

Reste von Kerzen, Leder oder Holz

Haare, Knochen, Federn

Papiere, Pappen, Taschentücher, Servietten, Küchentücher

Kleinstmengen an Zeitungspapier oder Eierkarton zum auslegen des Tonnenbodens

Medikamente (auch unverpackt)

Verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung

Invasive Pflanzen, harzreiche Pflanzen, gewachste oder pestizidbehandelte Schalen, gerbstoffreiches Laub, Steinchen

Schnittblumen, Topfpflanzen ohne Topf, Gartenabfälle ohne Holz, Heu und Stroh in kleinen Mengen

Als kompostierbar oder biologisch abbaubar gelabelte Kunststoffe, aber auch Einwegprodukte aus Bambus

Nuss- oder Eierschalen, Teebeutel, unverpackte Lebensmittelreste von Obst, Gemüse, Milchprodukten oder Gebäck

 

Die Regeln für die Biotonne können also leicht von Empfehlungen für den hauseigenen Kompost abweichen, da der Biomüll in Kompostieranlagen binnen 8 Wochen vollständig zersetzt sein muss und beide Kompostierarten sich unterschiedlichen Herausforderungen stellen müssen.

 

 

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