1. Mai - was ändert sich beim Bioabfall?

Am dem 1. Mai, also bereits in wenigen Tagen, tritt die Novelle der Bioabfallverordnung in Kraft, die bereits 2022 von Bund und Ländern beschlossen wurde. Vorrangiges Ziel ist es, den Eintrag von Mikroplastik und anderen Fremdstoffen in die Umwelt zu reduzieren. Bioabfall soll ein geschlossener Kreis sein, bei dem diese Abfälle vollständig verwertet werden.
Maximal 3% Fremdstoffe dürfen ab sofort enthalten sein bzw. höchstens 1% Kunststoffe.
Wird dies nicht eingehalten und eine Nachsortierung erforderlich (oder die Verbrennung sonst kompostierbarer Abfälle), wird die Biotonne als Restmüll entsorgt – diese Entsorgung kostet den Tonneninhaber ein Vielfaches. In einigen Gemeinden erfolgt eine Mahnung durch Aufkleber auf der Biotonne, zeigt diese keinen Erfolg, folgen jedoch Bußgelder. Die Höhe der Bußgelder ist der eigenen kommunalen Abfallsatzung zu entnehmen.
In Mehrparteienhäusern, übernimmt diese Bußgelder zunächst der Vermieter, kann dies jedoch auf sämtliche Mieter umlegen.
Selbsterklären, dass es sich bei Metall, Kunststoffen, Keramik und Glas um Fremdstoffe handelt. Doch welche Abfälle gehören nicht in die Biotonne, obwohl man dies vermuten könnte?
❌NICHT in die Biotonne❌ |
✔️Darf in die Biotonne✔️ |
„kompostierbare“ Plastikmüllbeutel |
Biomüllbeutel aus unbehandeltem Papier |
Haustierkot und mineralische Einstreu (Vogelsand, Bentonit u.v.m.) |
Oganisches Tierstreu von Pflanzenfressern |
Kaffeekapseln (auch nicht „kompostierbare“) und Hygieneprodukte |
Kafeesatz und gebrauchte Filtertüten |
Asche, Ruß und Kehricht |
Reste von Fleisch und Fisch |
Reste von Kerzen, Leder oder Holz |
Haare, Knochen, Federn |
Papiere, Pappen, Taschentücher, Servietten, Küchentücher |
Kleinstmengen an Zeitungspapier oder Eierkarton zum auslegen des Tonnenbodens |
Medikamente (auch unverpackt) |
Verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung |
Invasive Pflanzen, harzreiche Pflanzen, gewachste oder pestizidbehandelte Schalen, gerbstoffreiches Laub, Steinchen |
Schnittblumen, Topfpflanzen ohne Topf, Gartenabfälle ohne Holz, Heu und Stroh in kleinen Mengen |
Als kompostierbar oder biologisch abbaubar gelabelte Kunststoffe, aber auch Einwegprodukte aus Bambus |
Nuss- oder Eierschalen, Teebeutel, unverpackte Lebensmittelreste von Obst, Gemüse, Milchprodukten oder Gebäck |
Die Regeln für die Biotonne können also leicht von Empfehlungen für den hauseigenen Kompost abweichen, da der Biomüll in Kompostieranlagen binnen 8 Wochen vollständig zersetzt sein muss und beide Kompostierarten sich unterschiedlichen Herausforderungen stellen müssen.
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